Die Frage ist, wie leise müssen wir übehaupt sein?
Klar will man keinen Ärger im Haus, aber übertriebene Leisetreterei bringt's auch nicht.
Sogar den Ballrücklauf dämmen zu wollen, geht da schon ziemlich weit, finde ich.
Mein Kicker steht auf 10 cm x 10 cm großen Sperrholzplatten, unter die ein 2 cm starker Zellkautschuk geklebt ist (der sich natürlich zusammendrückt). Damit ist eine Körperschallübertragung schon mal weitgehend unterbunden.
In die Tore habe ich auf die Platten den gleichen Zellkautschuk geklebt. So sind auch feste Torschüsse leise. Der Ball springt etwas leichter wieder heraus, aber was soll's.
Der Zellkautschuk ist übrigens der gleiche, den ich in den Backbouncern verwende.
Es gibt ein Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit. In diesem Zusammenhang sind auch Urteile zu sehen, die im Zusammenhang mit dem Spielen eines Instrumentes in einer Wohnung gesprochen wurden.
Sinngemäß sind sie auch auf andere Betätigungen zu übertragen.
Hier mal ein paar im Netz gefundene Stellen:
Hausmusik erlaubt
Hausmusik, von Blockflöte bis Klavier, ist grundsätzlich erlaubt. Es gelten vergleichbare Regelungen wie bei der Nutzung elektronischer Geräte, zum Beispiel Fernseher, Radio, CD-Player usw. Einschränkungen
der Hausmusik sind im Mietvertrag zulässig, nicht aber ein vollständiges Musizierverbot.(BGH V ZB 11/89)
Spielzeiten
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Dauer und Intensität derhäuslichen musik muss, soweit nicht vertraglich geregelt, ein kompromiss bei den Spielzeiten gefunden werden; zwei bis drei Stunden
täglich sind erlaubt. (BayObLG BReg 2 Z 8/95; OLG Hamm 15 W 181/85)
Qualität
Für die frage, wie lange ein Instrument gespielt werden darf, spielt die Qualität der Musik keine Rolle.
(LG Düsseldorf 22 S 574/89)
Akkordeon
Kompromiss: Eineinhalb Stunden pro Tag zwischen 9:00 und 13:00 und
15:00 und 22:00 Uhr.
(LG Kleve 6 570/90)
Klarinette und Saxophon
Kompromiss: Zwei Stunden täglich, Sonntags nur eine Stunde. (OLG Karlsruhe 6 U 30/87)
Schlagzeug
Kompromiss: 45 bis 90 Minuten täglich außer Sonntags. (LG Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90)
In seiner Wohnung Tischfußball zu spielen ist letztendlich auch nichts anderes, also kann man ruhig auch mal ein bisschen hören. In Deutschland ist eh schon alles so (viel zu ) ruhig.

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Viele Grüße
Peter Orinsky